Dienstag, 14. Dezember 2010

Rückgespräch mit den Kostenträgern

Im Sommer 2010 hat ein PAN Arbeitskreis mit den Kostenträgern sowie dem MDK einen Ablauf zur "Verordnung und Vergütung der ambulanten Palliativpflege" entwickelt und für eine Testphase vereinbart. Am 5. Dezember fand dazu ein Auswertungsgespräch statt. Wurde in den vergangenen Monaten vom Hausarzt eine zusätzliche Palliativpflege auf Musterblatt 12 verordnet und von einem der anerkannten Palliativpflegedienste ausgeführt, so stellte sich der Abrechnungprozess mit den (vertretenden) Kostenträgern als wesentlich vereinfacht dar.
Ein wichtiger Schritt in 2011 wird es sein, die Hausärzte über die Möglichkeit zusätzliche Palliativbehandlungspflege verordnen zu können, zu informieren.

3. PAN Gesamtnetzwerktreffen

Am 24. Nov. 2010 fand das PAN Gesamtnetzwerktreffen in Minden statt. Notar und Rechtsanwalt Dr. Lange was als Referent eingeladen. Er informierte uns über das Betreuungsrecht sowie zu den gesetzlichen Änderungen der Patientenverfügung. Die Änderungen erfordern eine Modifizierung der Mindener Patientenverfügung. Der Arbeitskreis hat dazu bereits getagt. Ein wichtiger Aspekt ist, die Mindener Patientenverfügung mit der ambulanten Palliativversorgung sinnvoll und rechtssicher zu verzahnen. Ein weiteres Treffen findet am 15. Dezember 2010 statt.

PAN Vorstellung Arbeitskreis Stationäre Pflege in Minden

Am 24. Nov. konnte sich PAN im Arbeitskreis Stationäre Pflege, Minden im Robert-Nussbaum-Haus vorstellen. Stationäre Altenpflegeeinrichtungen gehören zur häuslichen Umgebung. Bewohner, die am Lebensende stehen, können in die ambulante Schmerzversorgung eingeschrieben werden und damit auch bei aufwändigem palliativmedizinischen Bedarf in der Einrichtung verbleiben. Der Weg zu einer optimalen Schmerzversorgung wird sichergestellt, denn der Hausarzt kann mit den Palliativmedizinern des PKD`s zusammenarbeiten. Darüber hinaus soll der Bewohner, vor einer Einweisung in ein Krankenhaus nach Möglichkeit bewahrt werden.

Ein Schwerpunktthema des Nachmittags war die "Verordnung und Vergütung der ambulanten Palliativpflege". Wird Palliativ-Behandlungspflege obligatorisch von den Pflegekräften geleistet, oder kann bei einem aufwändigen schmerzlindernden Pflegebedarf zusätzliche Behandlungspflege vom Hausarzt verordnet werden? Eine Antwort konnte zunächst nur angedacht werden. Einen für alle Beteiligten gangbaren Weg zu ebnen, wird uns sicherlich auch noch 2011 beschäftigen.

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