Am 24. Nov. konnte sich PAN im Arbeitskreis Stationäre Pflege, Minden im Robert-Nussbaum-Haus vorstellen. Stationäre Altenpflegeeinrichtungen gehören zur häuslichen Umgebung. Bewohner, die am Lebensende stehen, können in die ambulante Schmerzversorgung eingeschrieben werden und damit auch bei aufwändigem palliativmedizinischen Bedarf in der Einrichtung verbleiben. Der Weg zu einer optimalen Schmerzversorgung wird sichergestellt, denn der Hausarzt kann mit den Palliativmedizinern des PKD`s zusammenarbeiten. Darüber hinaus soll der Bewohner, vor einer Einweisung in ein Krankenhaus nach Möglichkeit bewahrt werden.
Ein Schwerpunktthema des Nachmittags war die "Verordnung und Vergütung der ambulanten Palliativpflege". Wird Palliativ-Behandlungspflege obligatorisch von den Pflegekräften geleistet, oder kann bei einem aufwändigen schmerzlindernden Pflegebedarf zusätzliche Behandlungspflege vom Hausarzt verordnet werden? Eine Antwort konnte zunächst nur angedacht werden. Einen für alle Beteiligten gangbaren Weg zu ebnen, wird uns sicherlich auch noch 2011 beschäftigen.
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