Im Sommer 2010 hat ein PAN Arbeitskreis mit den Kostenträgern sowie dem MDK einen Ablauf zur "Verordnung und Vergütung der ambulanten Palliativpflege" entwickelt und für eine Testphase vereinbart. Am 5. Dezember fand dazu ein Auswertungsgespräch statt. Wurde in den vergangenen Monaten vom Hausarzt eine zusätzliche Palliativpflege auf Musterblatt 12 verordnet und von einem der anerkannten Palliativpflegedienste ausgeführt, so stellte sich der Abrechnungprozess mit den (vertretenden) Kostenträgern als wesentlich vereinfacht dar.
Ein wichtiger Schritt in 2011 wird es sein, die Hausärzte über die Möglichkeit zusätzliche Palliativbehandlungspflege verordnen zu können, zu informieren.
Dienstag, 14. Dezember 2010
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